Zweckverband

Satzung Zweckverband Sächsisches Industriemuseum

Anlage 1 (zu § 2 Abs. 2)

Zur Nutzung überlassene Objekte der Verbandsmitglieder:

Stadt Chemnitz | Industriemuseum Chemnitz

Stadt Crimmitschau | Tuchfabrik Gebr. Pfau Technisches Denkmal mit musealer Nutzung

Stadt Ehrenfriedersdorf | Zinngrube Ehrenfriedersdorf Besucherbergwerk - Mineralogisches Museum

Landkreis Bautzen | Energiefabrik Knappenrode

 

Anlage 2 (zu § 6 Abs. 2)

Stimmen der Verbandsmitglieder:

Stadt Chemnitz | 40

Stadt Crimmitschau | 21

Stadt Ehrenfriedersdorf | 9

Landkreis Bautzen | 30

 

Anlage 3 (zu § 19 Abs. 4, 5)

Berechnung Beteiligungsquoten der Verbandsmitglieder

Die Aufwendungen für die Geschäftsstelle des Zweckverbandes bleiben bei der Berechnung der Beteiligungsquoten unberücksichtigt. Die Beteiligungsquoten der einzelnen Verbandsmitglieder errechnen sich anhand der jeweiligen Objekte des Verbandsmitgliedes gemäß Anlage 1 dieser Satzung wie folgt:
- Summe der Aufwendungen der Ergebnisrechnung für die jeweiligen Objekte des Verbandsmitgliedes gemäß Anlage 1 dieser Satzung der letzten drei Haushaltsjahre des Zweckverbandes vor dem Zeitpunkt der Auflösung
dividiert durch
- Gesamtsumme der Gesamtaufwendungen der Ergebnisrechnung für alle Objekte der Verbandsmitglieder gemäß Anlage 1 dieser Satzung der letzten drei Haushaltsjahre des Zweckverbandes vor dem Zeitpunkt der Auflösung.
Sofern im Zeitpunkt der Berechnung der Beteiligungsquote der Jahresabschluss noch nicht festgestellt ist, werden die Aufwendungen des Ergebnishaushaltes für die jeweiligen Objekte des Verbandsmitgliedes gemäß Anlage 1 dieser Satzung aus dem Haushaltsplan der bekanntgemachten Haushaltssatzung zugrunde gelegt.