Satzung Zweckverband Sächsisches Industriemuseum
Anlage 1 (zu § 2 Abs. 2)
Zur Nutzung überlassene Objekte der Verbandsmitglieder:
Stadt Chemnitz | Industriemuseum Chemnitz
Stadt Crimmitschau | Tuchfabrik Gebr. Pfau Technisches Denkmal mit musealer Nutzung
Stadt Ehrenfriedersdorf | Zinngrube Ehrenfriedersdorf Besucherbergwerk - Mineralogisches Museum
Landkreis Bautzen | Energiefabrik Knappenrode
Anlage 2 (zu § 6 Abs. 2)
Stimmen der Verbandsmitglieder:
Stadt Chemnitz | 40
Stadt Crimmitschau | 21
Stadt Ehrenfriedersdorf | 9
Landkreis Bautzen | 30
Anlage 3 (zu § 19 Abs. 4, 5)
Berechnung Beteiligungsquoten der Verbandsmitglieder
Die Aufwendungen für die Geschäftsstelle des Zweckverbandes bleiben bei der Berechnung der Beteiligungsquoten unberücksichtigt. Die Beteiligungsquoten der einzelnen Verbandsmitglieder errechnen sich anhand der jeweiligen Objekte des Verbandsmitgliedes gemäß Anlage 1 dieser Satzung wie folgt:
- Summe der Aufwendungen der Ergebnisrechnung für die jeweiligen Objekte des Verbandsmitgliedes gemäß Anlage 1 dieser Satzung der letzten drei Haushaltsjahre des Zweckverbandes vor dem Zeitpunkt der Auflösung
dividiert durch
- Gesamtsumme der Gesamtaufwendungen der Ergebnisrechnung für alle Objekte der Verbandsmitglieder gemäß Anlage 1 dieser Satzung der letzten drei Haushaltsjahre des Zweckverbandes vor dem Zeitpunkt der Auflösung.
Sofern im Zeitpunkt der Berechnung der Beteiligungsquote der Jahresabschluss noch nicht festgestellt ist, werden die Aufwendungen des Ergebnishaushaltes für die jeweiligen Objekte des Verbandsmitgliedes gemäß Anlage 1 dieser Satzung aus dem Haushaltsplan der bekanntgemachten Haushaltssatzung zugrunde gelegt.