Haus- und Besucherordnung

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Industriemuseums Chemnitz begrüßen Sie sehr herzlich und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt.

Wir haben unser Haus zu folgenden Zeiten für Sie geöffnet:

Dienstag bis Freitag:9 – 17 Uhr
Samstag und Sonntag:10 – 17 Uhr
Feiertag:Sonderöffnungszeiten
Montag:geschlossen

Die Haus- und Besucherordnung dient dem Schutz von Personen und Objekten im gesamten Gebäude und den Freianlagen und ist für alle Gäste verbindlich.
Mit dem Betreten des Museumsgebäudes erkennen Sie unsere Besucherordnung sowie alle zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit getroffenen Anordnungen an.

Bitte schützen Sie beim Museumsbesuch sich und andere, indem Sie folgende Regeln einhalten:

  • Es wird empfohlen, in Innenräumen eine Maske (vorzugsweise FFP2) zu tragen. Diese können Sie auch an unserer Museumskasse erwerben.
  • Wir empfehlen während der Führungen eine Maske zu tragen, da der empfohlene Abstand von 1,50 Meter zu Ihren Mitmenschen hier nicht eingehalten werden kann.
  • Vermeiden Sie Ansammlungen vor den Ausstellungsobjekten.

1. Im gesamten Museum gilt das gesetzliche Rauchverbot. Rauchen ist nur außerhalb der Gebäude erlaubt.
2. Der Zutritt zu den Ausstellungsräumen ist nur mit einer gültigen Eintrittskarte möglich. Diese ist an der Kasse zu erwerben. Für den Besuch wird ein Entgelt nach der Benutzungsordnung des Sächsischen Industriemuseums erhoben. Diese hängt im Kassenraum aus. Die Eintrittskarte ist für den ausgestellten Tag gültig. Die Jahreskarte hat ihre Gültigkeit für ein Jahr, ab dem Tag der ersten Entwertung. Mit Betreten der jeweiligen Ausstellung ist die Karte zu entwerten. Eine Übertragung auf andere Personen ist nicht gestattet.
3. Aus konservatorischen und sicherheitstechnischen Gründen ist das Betreten der Ausstellungsräume mit sperrigen, nassen oder spitzen Gegenständen, wie zum Beispiel Regenschirmen, Regenbekleidung, Rucksäcken und Tragetaschen größer als DIN A4 (ca. 20 x30 cm) nicht erlaubt.
Besucher, welche sich dennoch Zutritt verschaffen wollen, werden aus den Ausstellungsräumen verwiesen.
4. Kleidung darf im Ausstellungsbereich nicht über den Arm getragen werden. Mäntel und Jacken müssen entweder angezogen oder in den Garderobenfächern oder -schränken eingeschlossen werden. Für Garderobe, auch in den Schließfächern, und verlorene Sachen übernimmt das Industriemuseum Chemnitz keine Haftung.
5. Für Gruppen sind die jeweiligen Gruppenleiter, Lehrer oder Begleitpersonen aufsichtspflichtig. Für Kinder sind deren Erziehungsberechtigte bzw. die Begleitpersonen als Aufsichtspflichtige verantwortlich. Dies gilt insbesondere, um Unfälle und Beschädigungen zu vermeiden und den Museumsbesuch anderer Gäste nicht zu stören.
6. Es ist untersagt, in den Ausstellungsräumen zu essen oder zu trinken.
7. Tiere dürfen nicht mit in das Museum genommen werden. Hiervon ausgenommen sind nur Blindenhunde.
8. Das Berühren der Exponate und Betreten der Ausstellungspodeste ist verboten. Es stehen mit dem Symbol gekennzeichnete Objekte zur Verfügung, die angefasst und ausprobiert werden dürfen.
9. Das Fotografieren von Exponaten für private Zwecke ist erlaubt. Aus konservatorischen Gründen ist die Verwendung von Blitzlicht untersagt. Bei bestimmten Sonderausstellungen verlangen die Leihgeber ein Foto- und Filmverbot aus urheberrechtlichen Gründen. Darauf wird speziell hingewiesen.
Für gewerbliche Nutzung ist eine Foto- bzw. Drehgenehmigung bei der Museumsleitung zu beantragen. Die dafür anfallenden Kosten müssen im Voraus bezahlt werden.
10. Die Ausstellungsräume, der Kassenbereich und die Flure sind aus Sicherheitsgründen videoüberwacht.
11. Bei zu hohem Besucherandrang oder besonderen Gründen kann das Museum ganz oder teilweise für die Besucherinnen und Besucher geschlossen werden.
12. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist uneingeschränkt Folge zu leisten. Wird wiederholt gegen die Hausordnung oder Anweisungen des Personals verstoßen, kann ein weiterer Aufenthalt im Museum untersagt und ein Hausverbot erteilt werden.
13. Im Außengelände des Museums befinden sich zahlreiche Kunst- und Sammlungsobjekte, die ausschließlich der Betrachtung dienen, sowie verschiedene Betriebseinrichtungen, die dem Museumsbetrieb dienen. Diese Objekte und Einrichtungen dürfen nicht benutzt, beklettert, bemalt oder beschädigt werden. Für Schäden haftet der Verursacher.
14. Jeder Besucher hat sich so zu verhalten, dass Exponate und Einrichtungen des Museums nicht gefährdet, beschädigt oder zerstört werden. Er hat dafür zu sorgen, dass kein anderer Besucher oder Mitarbeiter gefährdet oder gar verletzt wird. Für Schäden haftet der Verursacher im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
15. Bei Gefahrenereignissen wie Brand, Panik, Unfall u. a. folgen Sie bitte den Anweisungen des Aufsichts- und Museumspersonals. Beim Erklingen der elektronischen Sprachalarmierung ist das Haus sofort zu verlassen.

Die Haus- und Besucherordnung hängt öffentlich im Industriemuseum Chemnitz aus.

Die Haus- und Besucherordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Chemnitz, 30.05.2023


Jürgen Kabus
Museumsleiter